Versteigerungsbedingungen

I. Beteiligte
1. Versteigerer
Wir versteigern im eigenen Namen für Rechnung der Einlieferer als Kommissionär nach Handelsgesetzbuch.
2. Einlieferer
Unsere Rechtsbeziehung zu diesen gestaltet sich nach dem mit diesen geschlossenen Verkaufskommissionsvertrag nebst Anlagen. Die Einlieferer bleiben unbenannt; es sei denn, Behörden, Gerichte oder Erwerber machen von ihrem Offenlegungsrecht nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG) Gebrauch.
3. Erwerber
Wir sind nach dem KGSG verpflichtet, die Identität der Erwerber festzuhalten. Wenn der Erwerber für Dritte bietet, muss er seine Vertreterstellung vor Beginn der Versteigerung offenlegen und uns die Daten des von ihm Vertretenen zur Verfügung stellen.

II. Regeln der Versteigerung
1. Die Versteigerung regelt sich nach den nachfolgenden Bedingungen.
2. Mit der Teilnahme an der Versteigerung erkennt der Erwerber diese Versteigerungsbedingungen an. Von unseren Versteigerungsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Erwerbers erkennen wir nicht an und widersprechen diesen hiermit ausdrücklich.

III. Vertragsschluss
1. Erwerber
a. Erwerber ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer oder Kaufmann. Sofern aus Vereinfachungsgründen vom Erwerber in männlicher Form die Rede ist, ist hiermit auch die weibliche Erwerberin gemeint.
a.1. Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
a.2. Unternehmer
Wenn der Erwerber in unseren Bedingungen als Unternehmer oder Kaufmann bezeichnet wird, gilt dies nur für den Fall, dass er bei Abschluss des Vertrages mit uns in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
a.3. Kaufmann
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, also einen Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 HGB) oder dessen Firma im Handelsregister eingetragen ist (§§ 2, 19 HGB).
b. Als Erwerber können Sie Ihr Gebot im Versteigerungssaal, schriftlich, telefonisch oder im Internet abgeben.
2. Gebot
a. Jedes Gebot des Erwerbers stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar und ist wirksam bis zur Abgabe eines höheren Gebotes (Übergebot).
b. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf des höchsten Gebotes und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.
c. Bei Zweifeln, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, ob ein Übergebot übersehen worden ist, sowie bei sonstigen unklaren Fällen wird die Versteigerungsnummer nochmals ausgerufen. Bei mehreren gleich hohen Angeboten mehrerer Bieter entscheiden wir nach freiem Ermessen. Bei ausschließlichen Internetgeboten erfolgt der Zuschlag virtuell.
d. Der Zuschlagspreis bildet die Berechnungsgrundlage für das vom Erwerber zu zahlende Aufgeld.

IV. Gebote
1. Die Mindest-Steigerungsstufen betragen gerundete 5 % des Ausrufes bzw. des letzten Gebotes, d. h.

bis


100,00 Euro
⁢200,00 Euro
⁢500,00 Euro
⁢1.000,00 Euro
⁢2.000,00 Euro
⁢5.000,00 Euro
⁢10.000,00 Euro
⁢20.000,00 Euro
⁢50.000,00 Euro
⁢100.000,00 Euro
⁢500.000,00 Euro

5,00 Euro
⁢10,00 Euro
⁢25,00 Euro
⁢50,00 Euro
⁢100,00 Euro
⁢200,00 Euro
⁢500,00 Euro
⁢1.000,00 Euro
⁢2.000,00 Euro
⁢5.000,00 Euro
⁢10.000,00 Euro

2. Schriftliche Aufträge führen wir ohne zusätzliche Auftragsprovision durch. Im Bedarfsfalle erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die Limits der eingesandten Gebote bis zu 5 % überziehen. Schriftliche Gebote müssen bis 24 Stunden vor Auktionsbeginn bei uns vorliegen. Bei schriftlichen Geboten erhält unter mehreren gleich hohen Geboten das zuerst eingegangene den Vorzug.
3. Telefonische Bieter können wir nur berücksichtigen, wenn sie sich spätestens zwei Werktage vor der Auktion bei uns angemeldet haben.
4. Für die Teilnahme an der Auktion über Internet benötigen Sie einen Zugang zu unserem Internetportal, in dem Sie sich als Neukunde rechtzeitig zu registrieren haben.
Mit der Registrierung erkennen sie an, die „Versteigerungsbedingungen“, die „Datenschutzerklärung“ und die „Wichtigen Informationen“ zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Als Verbraucher bestätigen Sie mit der Registrierung zusätzlich, die Widerrufsbelehrung und das Widerrufsformular sowie das Impressum mit dem Hinweis auf die Online-Streitbeilegung eingesehen zu haben.
5. Gebote von uns unbekannten Bietern können wir nur ausführen, wenn rechtzeitig ein Depot hinterlegt und diese Hinterlegung bestätigt oder über nachprüfbare Referenzen eine Bonitätsprüfung erfolgreich durchgeführt und rückbestätigt wurde.
6. Aufträge, die unter 80 % des Schätzpreises liegen, werden nicht ausgeführt.
7. Saalbieter kaufen „wie besehen“. Schriftliche-, telefonische- oder Internet-Erwerber haben die Möglichkeit, sich über den Zustand des Versteigerungsstückes während der Besichtigungstage vor der Versteigerung persönlich oder durch einen Vertreter in unseren Geschäftsräumen zu informieren; deren Missverständnisse zu Katalogangaben gehen infolge dessen zu deren Lasten. Bei Telefon- und Internet-Bietern übernehmen wir keine Haftung für die Risiken, die in der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel für die Gebotsabgabe des Erwerbers begründet sind, etwa für das Zustandekommen des Leitungsaufbaus, Leitungszusammenbrüche, Übermittlungsfehler, Ausfall- und Verzögerungszeiten und andere mit diesen Kommunikationswegen verbundene, typische, derartige Risiken mehr, die nicht in unserem Einflussbereich liegen; allerdings nur für den Fall, dass uns hieran der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes nicht trifft.

V. Preis und Nebenkosten
1. a. Der Erwerber hat den Zuschlagspreis zu zahlen.
b. Das Versteigerungsgut wird differenzbesteuert verkauft, es sei denn, einzelne Versteigerungsgüter unterliegen der Vollversteuerung oder befinden sich in der vorübergehenden Verwendung; diese sind sodann auf einer Liste im gedruckten Katalog speziell gekennzeichnet. Bei differenzbesteuerter Ware wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
2. a. Wir berechnen dem Erwerber zusätzlich bei Auslandsschecks und -überweisungen bis 24.999 € Geldtransferkosten in Höhe von 15,00 € und ab 25.000 € Geldtransferkosten in Höhe von 50,00 €. Wir bieten für Verbraucher, Unternehmer und Kaufmänner als kostenlose Zahlungsart Mitnahme gegen Barzahlung und im Inland Banküberweisung auch ohne Vorkasse gegen rückbestätigte Referenzen an.
b. Eigene Kosten seines eigenen Zahlungs-Providers (Bank, Kreditkartenunternehmen u.s.w.) hat der Erwerber gegebenenfalls selbst zu tragen.
3. a. Wenn wir auf Wunsch des Erwerbers versenden, hat der Erwerber auch die Nebenkosten des Versandes zu tragen. Es handelt sich hierbei um Versandkosten, Verpackungskosten, gegebenenfalls Versicherungskosten. Diese sind erst nach Zuschlag bezifferbar, da sie individuell vom jeweiligen Versteigerungsgut abhängen. Soweit aufgrund gesetzlicher Vorschrift eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, wird diese unsererseits gegen Erstattung der hierfür anfallenden Kosten soweit möglich beantragt. Diese Kosten dürfen als Pauschale (Euro 50.- je Antragsstellung) erhoben werden.
b. Handelt es sich bei dem Erwerber um einen Verbraucher und hat er an der Versteigerung per Brief, Telefon oder Internet teilgenommen, erhält er mit der vorläufigen Rechnung über den Zuschlagspreis auch die Nebenkosten des Versandes mitgeteilt. Diese sind wegen der unterschiedlichen Versteigerungsgüter, der jeweils angemessenen Verpackungs-/ Versandart und des Zielortes nur im Einzelfall und nicht generell im Vorfeld bestimmbar. Der Erwerber als Verbraucher hat die Möglichkeit, bei Nichtakzeptanz der Nebenkosten des Versandes, von dem Versteigerungsvertrag binnen zehn Tagen nach Zugang der vorläufigen Rechnung, mit Eingang bei uns, schriftlich zurückzutreten, ohne dass Kosten für ihn anfallen. Sein Widerrufsrecht wird davon nicht berührt.
4. Bei der Ausfuhr des Versteigerungsgutes aus der Bundesrepublik Deutschland entstehen dem Erwerber gegebenenfalls weitere Kosten für Steuern und Zölle sowie behördliche Aus-/Einfuhrgenehmigungen. Diese sind ebenfalls vom Erwerber zu tragen und im Preis nicht enthalten.
5. Der Erwerber kann seine Zahlung bar gegen Mitnahme erbringen oder Überweisung auf eines unserer nachstehenden Konten:

Postbank:
BIC (SWIFT): PBNKDEFF
IBAN: DE 28 7001 0080 0150 3848 02

Commerzbank München:
BIC (SWIFT): COBADEFFXXX
IBAN: DE 73 7004 0041 0666 7117 00

HypoVereinsbank München:
BIC (SWIFT): HYVEDEMMXXX
IBAN: DE 36 7002 0270 0002 8601 20

6. Die Zahlung hat in der Währung € zu erfolgen. Auslandserwerber sind für die Einhaltung der geltenden Devisen- und Einfuhrbestimmungen allein verantwortlich.

VI. Aufgeld und Umsatzsteuern
1. Der Erwerber hat zu dem Zuschlagspreis ein aus diesem berechnetes Aufgeld zu zahlen.
2. Das Aufgeld beträgt bei Erwerbern aus EU-Mitgliedstaaten:
a. bei differenzbesteuerter Ware
aa. bei Münzauktionen: 25 %
ab. bei Auktionen Kunst der Antike: 25 %
b. bei vollbesteuerter Ware
b.a. bei Münzauktionen: 20 %
b.b .bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer auf die Summe aus Zuschlag, Aufgeld und Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes).
c. bei Ware in der vorübergehenden Verwendung
c.a. bei Münzauktionen: 20%
c.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
jeweils zuzüglich Einfuhrumsatzsteuer auf den Gesamtbetrag von Zuschlag und Aufgeld auf einer separaten Rechnung. Die Nebenkosten (Geldtransferkosten und Nebenkosten des Versandes) zuzüglich jeweils geltender gesetzlicher Umsatzsteuer werden separat in Rechnung gestellt.
3. Erwerber mit Wohnsitz außerhalb der EU, sofern die Ware exportiert wird:
Das Aufgeld beträgt
a.a. bei Münzauktionen: 20 %
b.b. bei Auktionen Kunst der Antike: 20 %
Die jeweilige Umsatzsteuer ist geregelt in Ziffer VII. 1.
4. Bei umsatzsteuerbefreiten Goldmünzen gilt generell ein Aufgeld von 15 %.

VII. Umsatzsteuerliche Sonderbehandlungen
1. Bei Erwerbern mit Wohnsitz in Drittländern, außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, wird auf den Zuschlagspreis, die Nebenkosten und das Aufgeld die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet, jedoch bei Vorlage der gesetzlich geforderten Ausfuhrnachweise in der gesetzlich zulässigen Höhe erstattet. Sofern wir diese Ware für die Erwerber in diese Drittländer ausführen, wird die Rechnung umsatzsteuerfrei gestellt. Im Drittland anfallende Importsteuern oder Zölle trägt in jedem Fall der Erwerber.
2. Gewerbliche Erwerber mit Eintragung in einem EU-Mitgliedsstaat, mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, können sich die Umsatzsteuer erstatten lassen; wir benötigen hierfür die gesetzlich erforderlichen Dokumente. Letztere bestehen aus der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Gelangensbestätigung des EU-Mitgliedsstaates, in dem die Umsatzsteueridentifikationsnummer erteilt wurde. Auch hier berechnen wir für den Fall, dass wir die Ware ausführen, und eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor dem Erwerb vorgelegt wurde und wir die Gelangensbestätigung erhalten, keine Umsatzsteuer.

VIII. Zahlung durch den Erwerber
1. Bei in der Versteigerung persönlich anwesenden Erwerbern (Saalauktion) ist der Kaufpreis zuzüglich des Aufgeldes und eventuell anfallender Nebenkosten sofort fällig.
2. Bei schriftlichen Erwerbern, telefonischen Erwerbern oder Internet Erwerbern versenden wir eine Vertragsbestätigung/Vorläufige Rechnung, bei Verbrauchern nebst Versteigerungsbedingungen und Widerrufsbelehrung nebst Widerrufsformular, sowie eine Rechnung. Diese Rechnung ist fällig zehn Tage nach Erhalt.

IX. Lieferung
1. Die Lieferung an Saalerwerber setzt sofortige Zahlung voraus und erfolgt an schriftliche, telefonische oder Internetkunden in der Regel gegen Vorkasse. Es sei denn, es wurde ein ausreichendes, angefordertes, Deposit hinterlegt oder die Bonität durch Referenz rückbestätigt.
2. Bei Münzauktionen mit Inlandslieferung:
a. Verbraucher
Wir liefern bei Verbrauchern das Versteigerungsgut – in der Regel – gegen Vorkasse; mit den kostenlosen Zahlungsmöglichkeiten nach Ziffer V,2.a.,Satz2 dieser Versteigerungsbedingungen. Nach Mitteilung des Zahlungsauftrages durch Sie an Ihre Bank werden wir die Versteigerungsobjekte spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie übersenden. Im Falle der Kreditkartenzahlung oder PayPal-Zahlung erfolgt die Lieferung der Versteigerungsobjekte spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen (ohne Samstage, Sonn- und Feiertage) an Sie nach Auslösung des Zahlungsvorganges.
b. Unternehmer und Kaufmann
Wir liefern bei Unternehmern und Kaufmännern die Versteigerungsobjekte – in der Regel – gegen Vorkasse. Die Lieferung der Versteigerungsobjekte erfolgt spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Zahlungseingang.
3. Bei Münzauktionen mit Auslandslieferung und bei Auktionen Kunst der Antike:
Die Lieferfrist bestimmt sich nach der nach dem individuellen Versteigerungsgut erforderlichen speziell angefertigten Verpackung, der speziell erforderlichen Versandart und der behördlichen Dauer zur Erstellung etwaig erforderlicher Exportlizenzen/ Genehmigungen. Wir leiten die erforderlichen Maßnahmen unverzüglich in die Wege und führen die Lieferung unverzüglich nach Erstellung der Verpackung, Annahmebestätigung des Speditionsvertrages und Vorlage der behördlichen Urkunden durch.
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit es für den Erwerber zumutbar ist.
5. Das Wiedereintreffen der Versteigerungsobjekte bei uns aufgrund Unzustellbarkeit oder verweigerter Annahme werten wir bei Unternehmern und Kaufmännern als Rücktritt und bei Verbrauchern als Widerruf.
6. Bei Rücksendungen muss aus versicherungstechnischen Gründen der Versand vorab mit uns abgestimmt werden.
7. Werden die zugeschlagenen Gegenstände nicht spätestens 5 Monate nach der Auktion abgeholt, so ist der Versteigerer nach seiner Wahl berechtigt, die ersteigerten Objekte bei sich oder einem Dritten einzulagern. Für den Fall der Einlagerung lagern die Gegenstände auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Lagergebühren betragen pro angefangenem Kalendermonat 1% inkl. MwSt. vom Gesamtpreis der Ware, mindestens aber € 5. Die Einlagerung bei einem Dritten erfolgt auf Namen, Kosten und Gefahr des Käufers.

X. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns, soweit wir Kommissionär sind für den Einlieferer, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nebst Nebenkosten, Aufgeld und Steuern durch den Erwerber, das Eigentum an den Versteigerungsobjekten vor.
Solange der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist, ist der Erwerber, aufgrund dieses Eigentumsvorbehaltes, ohne dass dadurch, soweit er Verbraucher ist, seine Rechte auf Prüfung der Objekte nach dem Widerrufsrecht eingeschränkt werden, verpflichtet, insbesondere Münzen, nicht zu reinigen und diese sowie wie andere Objekte nicht mit chemischen Mitteln oder anderen Gegenständen zu behandeln, nicht zu restaurieren, Slabs nicht aufzubrechen und den Zugriff Dritter auf die Objekte, etwa im Falle einer Pfändung oder einem Besitzwechsel der Objekte, sowie den eigenen Wohnsitzwechsel, uns unverzüglich anzuzeigen.
Der Erwerber tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen, soweit wir Kommissionär sind für den Einlieferer, die Abtretung bereits jetzt an. Nach der Abtretung behalten wir uns vor, gegebenenfalls für den Einlieferer, die Forderung selbst, gegebenenfalls als Kommissionär, einzuziehen, sofern und soweit der Erwerber in Zahlungsverzug ist.

XI. Gefahrübergang
1. Verbraucher
Ist der Erwerber privathandelnder Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes erst mit Übergabe des Versteigerungsobjektes an den Erwerber auf den Erwerber über.
2. Unternehmer und Kaufmann
Ist der Erwerber Unternehmer oder Kaufmann, geht mit der Auslieferung des Versteigerungsobjektes an das mit der Übersendung beauftragte Transportunternehmen, die Gefahr des zufälligen Untergangs oder zufälligen Verschlechterung des Versteigerungsobjektes auf den Erwerber über.
3. Annahmeverzug
Im Falle des Annahmeverzuges des Erwerbers geht die Gefahr mit dem Annahmeverzug auf den Erwerber über.
4. Sofern wir haften und der Schaden durch eine vom Erwerber oder für den Erwerber abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, hat der Erwerber diese außergerichtlich bevorzugt in Anspruch zu nehmen. Soweit erforderlich, treten wir bereits an dieser Stelle entsprechende Schadensersatzforderungen gegen Dritte an den Erwerber ab. Soweit der Erwerber hierbei Zahlungen erlangt, bleibt unsere Haftung nur für etwaig damit verbundene Nachteile, wie Prämienrückstufungen oder Zinsverluste, bestehen; andernfalls bleibt eine bestehende Haftung von uns unberührt.

XII. Mängelhaftung
1. Der Erwerber hat die Möglichkeit, sich vom Erhaltungszustand des Versteigerungsgutes, dessen Qualität und dessen Eigenschaften durch Vorbesichtigung persönlich zu überzeugen.
2. Beschreibungen und Erhaltungsangaben im Katalog und auf unseren Internetseiten zur Versteigerung sind persönliche Einschätzungen unserer qualifizierten Mitarbeiter, die mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen nach branchenüblichen Maßstäben durchgeführt und formuliert werden. Sie dienen allerdings nur der Erläuterung und Einordnung, ebenso wie die beigefügten Abbildungen. Dies stellt keine Beschaffenheitsvereinbarung im Sinne des § 434 BGB und auch nicht die Übernahme einer Garantie im Rechtssinne dar.
3. Die Echtheit der Stücke wird gewährleistet, allerdings ohne Übernahme einer Garantie. Bei einer, ohne grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung durch uns, nachträglich erkannten, Fälschung beschränken wir unsere Gewährleistung der Höhe nach auf den Zuschlagspreis einschließlich der Nebenkosten (Nebenkosten des Versandes, Geldtransferkosten) sowie das Aufgeld und gegebenenfalls Steuer.
4. Wir übernehmen keine Verantwortung dafür, dass die durch uns versteigerte Ware von den sogenannten Grading-Unternehmen angenommen oder die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird, wie durch uns. Reklamationen, die daraus resultieren, dass ein Grading-Unternehmen zu einer abweichenden Qualitätsbewertung gekommen ist, berechtigen nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die von uns in den sogenannten "Slabs", (Münzen sind eingeschweißt in Plastikholder, ausgegeben von den Grading-Unternehmen), verkauft werden, entfällt die oben genannte Gewährleistung der Echtheit. Auch für versteckte Mängel, z.B. Randfehler, Henkelspuren, Schleifspuren, etc., die durch den Plastikholder verdeckt werden, übernehmen wir keine Mangelhäftung.
5. Wir übernehmen als Kommissionäre die uns obliegenden Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG). Wir sind hier verpflichtet, bei archäologischen Kulturgütern älter als 100 Jahre und mit einem Wert ab null Euro und bei sonstigen Kulturgütern, also Münzen, ab einem Wert von 2.500,00 Euro unseren besonderen Sorgfaltspflichten nachzukommen. Dazu sind wir allerdings nur verpflichtet im Rahmen des Zumutbaren, insbesondere einer wirtschaftlichen Zumutbarkeit. Wir erfüllen dies durch Prüfung des Versteigerungsgutes durch unsere in der Regel akademisch archäologisch qualifizierten Mitarbeiter. Die Angaben der Einlieferer zu Provenienz, Herkunft, Rechtmäßigkeit und Echtheit der Urkunden lassen wir uns von diesen bestätigen und prüfen dies im Falle der antiken Objekte gegen in den öffentlichen Verzeichnissen und Datenbanken (Interpol-Datei of stolen works of art und ICOM Red Lists, Art-Loss-Register, Internetportal des BKM nach § 4 KGSG). Darüber hinausgehende Garantien, Gewährleistungen, Zusicherungen oder Verantwortlichkeiten können wir nicht übernehmen, insbesondere auch nicht bei Rückgabeersuchen fremder Staaten oder behördlichen oder gerichtlichen Maßnahmen.
Nach dem Hintergrundpapier Münzsammler, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vom Juli 2016, wird bei Münzen und anderen Kulturgütern eine lückenlose Provenienz durch das neue Kulturgutschutzgesetz nicht gefordert. Es gelten insbesondere Münzen, wenn es sie in großer Stückzahl gibt, diese für die Archäologie keinen relevanten Erkenntniswert haben und nicht von einem EU-Mitgliedstaat als individualisierbare Einzelobjekte unter Schutz gestellt sind, als keine archäologischen Gegenstände. Dabei können, nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes, nur Münzen, die keine Massenware sind, von archäologischem Interesse sein. Münzen fallen deshalb als archäologisches Massenprodukt im Regelfall nicht unter die Regelungen des Kulturgutschutzgesetzes (Bayerisches Kunstministerium, Ministerialrat von Urff, BSZ, 15.07.2016). Wir gehen bei der Erfüllung unserer (Sorgfalts-) Verpflichtungen nach dem Kulturgutschutzgesetz von diesen eigenen Einschätzungen des Gesetzgebers und der zuständigen Obersten Bayerischen Landesbehörde aus.
6. Bei Lots und Serien kauft der Erwerber eine nicht näher beschriebene Gesamteinheit einfachen Zuschnitts. Es handelt sich hier bei den Angaben nur um Etwa-Angaben, wobei irrtümliche Zuschreibungen im Rahmen des Möglichen liegen. Versteigerungsstücke in Form von Lots sind nach erfolgtem Zuschlag daher von der Gewährleistung in branchenüblicher Weise ausgeschlossen, es sei denn, wir hätten bei der Beschreibung, der Zuordnung oder der Versteigerung arglistig gehandelt.
7. Als Kaufmann hat der Erwerber uns etwaige Mängel unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten verliert er seine Gewährleistungsrechte.
8. Bei einem Sachmangel hat der Erwerber uns zunächst angemessene Gelegenheit zur Reparatur oder Ersatzlieferung, nach unserer Wahl, zu geben. Soweit uns dies nicht gelingt, stehen dem Erwerber die weitergehenden Rechte nach dem Gesetz zu.
9. Die Ansprüche der Erwerber wegen Sachmängeln an unseren gebrauchten Versteigerungsgütern verjähren in einem Jahr ab Erhalt des Versteigerungsgutes. Die besondere Klassifikation unserer Versteigerungsgüter in Form von alten numismatischen und antiken Gütern erfordert aber im Interesse des Erwerbers eine unverzügliche Klärung von Abweichungsrügen zur Sicherung des Übergabezustandes binnen sieben Tagen.

XIII. Haftung auf Schadensersatz neben der Gewährleistung
1. Maßstab
Wir haften für die Verletzung von Vertragspflichten und aus Delikt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Hauptpflichten. Hier haften wir für jedes Verschulden.
2. Betroffene
Soweit diese Haftungseinschränkung reicht, gilt sie auch für unsere Erfüllungsgehilfen und die persönliche Haftung unserer Angestellten.
3. Weitere Beschränkungen gegenüber Unternehmern und Kaufmännern
Sofern der Erwerber beim Zuschlag als Unternehmer und/oder als Kaufmann für sein Unternehmen gehandelt hat, beschränken wir unsere Haftung darüber hinaus auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden. Diese weitergehende Haftungsbeschränkung gilt wiederum dann nicht, wenn wir arglistig gehandelt haben sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

XIV. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Widerrufsbelehrung:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gorny & Mosch GmbH, Maximiliansplatz 20, 80333 München, Tel.: +49 (0) 89 – 24226430; Fax +49 (0) 89 2285513; E-Mail: info@gmcoinart.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung.
Das Widerrufsformular halten wir hier für die Erwerber als Verbraucher bereit.

XV. Verweigerung von Zahlung und Abnahme
1. Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnung verliert der Erwerber bei Belehrung hierüber in der Rechnung seine Rechte aus dem Zuschlag und das Versteigerungsgut kann auf seine Kosten erneut versteigert oder, nach unserem freien Ermessen, freihändig verkauft werden. In diesem Fall haftet der Erwerber für den Mindererlös.
2. Als Erwerber haben Sie zusätzlich einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15 % des ersten Zuschlagspreises zu bezahlen. Ihnen bleibt jedoch das Recht vorbehalten, den Eintritt eines geringeren oder das Fehlen eines Schadens nachzuweisen. In diesem Fall schulden Sie geringeren oder keinen Schadenersatz. Uns bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
3. Bei Verzug des Erwerbers mit der Zahlung der Rechnung schuldet dieser auch Zinsen.

XVI. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

XVII. Schlussbestimmungen
1. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Versteigerungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Vorschrift.
2. Gerichtsstand bei Kaufmann als Erwerber
Ist der Erwerber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Gorny & Mosch Giessener Münzhandlung GmbH, also München. Dasselbe gilt, wenn der Erwerber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Grenzüberschreitende Versteigerung
Wenn wir grenzüberschreitend versteigern, bedeutet das keine entsprechende Geschäftsausrichtung. Es gelten deutsches Recht und deutsche Gerichtsbarkeit. Die Geltung der CISG wird ausgeschlossen. Ist der Erwerber Verbraucher, gelten für ihn auch die verbraucherschützenden Vorschriften seines Wohnsitzstaates; er hat bei Rechtsstreitigkeiten darüber hinaus die Wahl des Gerichtsstandes unseres Firmensitzes oder seines Wohnsitzes. Wir müssen ihn stets an seinem Wohnsitz verklagen.

Wenn Sie unsere Kataloge künftig nicht mehr erhalten möchten, können Sie der Verwendung Ihrer Daten für den Versand jederzeit widersprechen.

Gorny & Mosch
Giessener Münzhandlung GmbH
Auktionatoren: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Geschäftsführer: Dieter Gorny, Dr. Hans-Christoph von Mosch
Handelsregister München HRB Nr. 75528
Sitz der Gesellschaft: München

Konten Bank Accounts
Postbank
BLZ 700 100 80
Kto.-Nr. 1503 84-802
BIC (SWIFT): PBNKDEFF
IBAN: DE 28 7001 0080 0150 3848 02

Commerzbank München
BLZ 700 400 41
Kto.-Nr. 66 67 117 00
BIC (SWIFT): COBADEFF XXX
IBAN: DE 73 7004 0041 0666 7117 00

HypoVereinsbank München
BLZ 700 202 70
Kto.-Nr. 00 2860 120
BIC (SWIFT): HYVEDEMM XXX
IBAN: DE 36 7002 0270 0002 8601 20